AGBUG e.V.

Auszug aus der Satzung:


§ 2
Zweck

1. Vereinszweck der Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht und Gesundheit (AGBUG) e.V. ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Schutz der Öffentlichkeit vor gesundheitlichen Risiken durch aktuelle und künftige medizinische und technische Verfahren sowie die Stärkung der Bürgerrechte bei der Abwehr dieser Risiken.

Zum Vereinszweck gehört die Ausübung eines positiven Einflusses auf Regierung, Justiz, die öffentliche Meinung und die Wirtschaft zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen umfassenden Schutz der Öffentlichkeit vor den genannten Risiken gewährleisten.

Weiterer Zweck ist es, Therapiefreiheit, Selbstverantwortlichkeit und Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu stärken und Einschränkungen der Bürgerrechte in diesem Bereich abzuwehren.